Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, teilen Sie dies möglichst frühzeitig - mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin - mit, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Für nicht frühzeitig abgesagte Termine (weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin) können wir den Termin nicht mehr belegen.
Wir bitten Sie Ihren Kostenbeitrag in diesem Falle trotzdem zu bezahlen.
  
Für eine Beratungsstunde erheben wir einen Unkostenbeitrag, der sich etwa an 2% Ihres Nettoeinkommens im Sinne eines Solidarbeitrages orientiert. Aus finanziellen Gründen wird eine Beratung bei uns jedoch nie scheitern. Sprechen sie darüber bitte mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater.
  
Sie können gerne die Möglichkeit nutzen, Ihren Klienten Beitrag mit Nennung:
1.    Name des Beraters/der Beraterin,
2.    Datum der Beratung
auf unserem Konto zu begleichen: 
 
Röm.-kath. Kirchengemeinde Wiesental-Dreiländereck KdöR
Sparkasse Lörrach
IBAN: DE06 6835 0048 0001 0369 04
BIC: SKLODE66XXX
  
Nein, Kinder sollen in die Beratung nicht mitgebracht werden. 
In den Beratungsstunden werden häufig belastende Themen besprochen, die Kinder beunruhigen könnten. Daher haben wir die Erfahrung gemacht, dass es besser ist, Kinder nicht in die Beratung mitzubringen.
  
Die Erziehungsberatung im Landkreis Lörrach wird von der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche angeboten (Brombacher Str. 4, 79539 Lörrach, Tel. 07621/4105353).
Konflikte von Paaren aufgrund von z.B. unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen oder schwierigen Patchwork Situationen sind jedoch häufig Bestandteil einer Paarberatung bzw. Elternberatung.
  
Unsere Beratungsräume in Lörrach und Schopfheim sind nicht barrierefrei. Brauchen Sie jedoch einen barrierefreien Zugang, können wir in entsprechende Räumlichkeiten ausweichen. Gerne können sie uns darauf ansprechen.